Die Kultusminister haben sich (angeblich) neu erfunden: sie nennen sich jetzt Bildungsminister. Und haben sich sogleich einem Härtetest unterzogen: ein KI-Grundgesetz für deutsche Schulen zu verabschieden. Das hat nur solala geklappt.

Zu dem Papier gibt es natürlich eine Reihe von Kommentierungen. Ich empfehle die von DKJS, GEW und Wikimedia, weil sie eine der wenigen kritischen ist. Lustig ist die lustlose dpa-Zusammenfassung. Wegen dieses Satzes: „Prüfungsformate sollen so weiterentwickelt werden, dass die Leistungen juristisch einwandfrei Schülern zugerechnet werden können, um Betrug mit Hilfe von KI auszuschließen.“ 

Von Christian Füller

Sie tagen jetzt oft alleine. Früher zwängten sich die Kultusminister mit denen für Kultur und Wissenschaft in einen Raum. Heute nennen sie sich Bildungsminister-Konferenz, arbeiten viel differenzierter (ohne die anderen) – und beschließen auch mal ohne Zwang zur Einstimmigkeit. Der erste Test für die neue Governance war wichtig: die Bildungsminister verabschiedeten ein KI-Grundgesetz. Sie waren dabei so schnell und so progressiv wie selten. Alles richtig gemacht? Daran gibt es Zweifel. Denn ausgerechnet die Schreiblehrlinge in den Grundschulen haben die Ministerinnen im Stich gelassen. Eine nötige Kritik in sechs Punkten.

0) Die Kultusminister sind schneller als gedacht

Am Anfang steht das Lob. Die für Schulen und Lernen in Deutschland verantwortlichen Minister können auch schnell. Was das bundesweite Abstimmungsgremium in Sachen Sprach-KI geschafft hat, war nicht zu erwarten. Für ihre Verhältnisse hat die KMK geradezu in Warp-Geschwindigkeit auf generative KI reagiert. Die Minister haben sich das Tool vergangenes Jahr selbst angeschaut – und waren geflasht. Und nun haben sie also einen Grundsatzbeschluss gefällt. Chapeau.

Dass diese Geschwindigkeit immer noch nicht reicht, muss man nicht den Ministern anlasten. Das wohnt der Technologie inne, die sich seit November 2022 in Windeseile weiter entwickelt. Mit diesem Speed können Schulverantwortliche unmöglich mithalten. Trotzdem bleiben die Kultusminister halt die Verantwortlichen. Das heißt, sie müssen ihre Schulen nicht nur auf dem neuesten Stand halten. Sie haben ihren Amtseid auch darauf geleistet, die Schüler zu schützen – vor allem die jüngsten. Und genau das hat nicht geklappt.

1) Ein pauschales Nein zu KI ist falsch. Ein pauschales Ja aber auch

Der Kern des gestrigen Beschlusses (Link: KMK-Beschluss zu KI) lautet: es macht keinen Sinn, Schülern die Sprach-KI zu verbieten. Das gibt schon den zweiten Fleißpunkt für die KMK. Ja, das stimmt, verbieten geht nicht. Denn die neue, textsprudelnde KI wird von Schülerinnen und Schülern bereits intensivst genutzt – und zwar besonders für schulische Belange. Warum? Weil Lernende und Studierende damit Hausaufgaben, Hausarbeiten und auch Examensarbeiten viel schneller und viel einfacher bewältigen können. Also wenden sie es an. Wer wollte ihnen das verbieten? Wie sollte so etwas überhaupt zu bewerkstelligen sein?

Die Freigabe textgenerierender KI für sechs- bis zehnjährige Textgenerierer war unnötig. Sie ist pädagogisch falsch.

Die KMK ist aber viel weiter gegangen: sie hat pauschal Ja zu Künstlicher Intelligenz gesagt – in allen möglichen Varianten und Schulstufen. Das ist abzulesen an dem beinah trotzigen Zurückweisen der eigenen wissenschaftlichen Berater. Die „Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusminister (!)“ (SWK) hatte sehr präzise Bedenken gegen die Nutzung von textgenerierender KI durch Schüler vorgebracht, die selbst erst lernen, Texte zu generieren. Also Grundschüler. Die KMK hat diese Bedenken überstimmt. Die Freigabe für Sechs- bis Zehnjährige war unnötig. Sie ist pädagogisch falsch. Und sie ist auch von der polity her unklug, also von der Entscheidungstruktur her. Die pauschale Freigabe hat die SWK vor den Kopf gestoßen. Wer sich aber Berater zulegt und deren Ratschlag in einer Schlüsselfrage öffentlich zurückweist, darf getrost beratungsresistent genannt werden. Aber beratungsresistent in Sachen KI zu sein – das ist keine gute Botschaft für die neue Bildungsminister-Konferenz.

2) Generative KI für Schreiblerner?

Nirgendwo lassen sich die pädagogischen Widersprüche, die durch KI entstehen, besser aufzeigen als am Beispiel der Grundschulen und der Prüfungskultur. Das ganze Prüfungswesen, auf dem das deutsche Schulsystem fußt, wird durch Künstliche Intelligenz infrage gestellt, man muss sagen: pulverisiert. Wie soll man eine Facharbeit, die Schüler allein zu Hause anfertigen, unter den Bedingungen von Großen Sprachmodellen korrekt benoten? In den Fächerkonferenzen der Schulen herrscht blanke Verzweiflung. „Ich weiß mit 100-prozentiger Sicherheit, dass dieser Schüler diese Arbeit nicht selbst verfasst haben kann“, berichtet eine Fachkonferenzleiterin. Ihr Problem: sie kann es dem Schüler nicht nachweisen. Jedenfalls nicht gerichtsfest.

Die große Trennungs- und Sortiermaschine, die deutsche Schule traditionell sein will, funktioniert nicht mehr, wenn man Prüfungsleistungen nicht mehr individuell zuordnen kann.

Das bedeutet: Unterschleif ist nicht mehr eindeutig sanktionierbar. Und das wiederum bedeutet: das deutsche Zertifikatswesen hat sein Fundament verloren. Die große Trennungs- und Sortiermaschine, die deutsche Schule traditionell ist, funktioniert nicht mehr, wenn man Prüfungen nicht mehr individuell zuordnen kann. Da hätte die KMK was zu tun! Und da hat sie auch eine Menge Prosa aufgeschrieben – aber umgesetzt ist davon praktisch noch nichts.

Kollege LLM bringt Kindern schreiben bei 

Im Fall der Grundschulen ist das Problem einerseits komplexer und andererseits aber auch viel einfacher: fast alle KI-Experten unter Lehrkräften und auch die Forscher, die bereits im Klassenzimmer die Interaktion zwischen Schülern und KI beobachten, lehnen die Schüler-Nutzung von Künstlicher Intelligenz beim Schreibenlernen ab. Dafür gibt es gute Argumente, die in der Besonderheit des Schriftspracherwerbs liegen. „Kinder sollten erst selbst schreiben können, ehe sie lernen, gemeinsam mit einer KI zu schreiben“, sagt Ulrike Cress, Direktorin des Tübinger Leibniz-Instituts für Wissensmedien. „Wenn Kinder diese Stufe überspringen, fehlt ihnen eine ganz wesentliche Fähigkeit, die das Denken ausmacht.“


„Die Länder haben eigene LLM-Varianten entwickelt… Sie muten gegenüber OpenAI an, als kämen sie aus der Steinzeit.“ 

Olaf Köller, Forscher und Berater der KMK

Dass es der KMK gelungen ist, diese Bedenken beiseite zu wischen, ist bemerkenswert. Das wird den Ministern vermutlich noch auf die Füße fallen. Denn hier ähneln sich die KI-Bedenken einer uninformierten Bevölkerung und jene der Topleute der Sprachmodelle. Diese Technologie neigt dazu, sich zu verselbstständigen. Und sie schadet. Besonders dem Schriftspracherwerb, also dem Schreibenlernen. Eine Kernkompetenz, die zusammen mit dem Lesen die Grundlage unserer Kultur und unseres Lernens ausmacht. Da hätte man sich mehr Nachdenken gewünscht.

3) Technologische Rückständigkeit: KMK-Tools „aus der Steinzeit“

So progressiv die Kultusminister in Rhetorik und Beschlüssen zu KI sind, so rückständig sind sie in der Bereitstellung der nötigen KI-Infrastruktur. Was nutzt ein Papier, das KI ausdrücklich begrüßt, wenn die Kultusminister nicht in der Lage oder willens sind, ihren Schulen die LLM tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Und zwar flächendeckend, in einer sicheren, leistungsstarken und zugleich kostenfreien Variante. Davon sind die 16 Bundesländer weit entfernt. Das Saarland mit der amtierenden KMK-Präsidentin als Landesministerin hat sogar das Grundstück Kunststück fertig gebracht, seinen Prüfungserlass KI-fest zu machen – ohne den Schülern die KI landesweit an die Hand zu geben. So steht die Prüfungsordnung von Christine Streichert-Clivot nun also wie eine unfertige Autobahnbrücke ohne Anschluss herum.

Ohne Anschluss: KI-Beschlüsse der BMK

Wenn man so will, passt dieses Bild für die meisten Länder. Im Kopf haben die Schulverantwortlichen umgeparkt und räsonieren angeregt über KI-Theorien. Aber an den Gliedmassen fehlen Lehrkräften wie SchülerInnen die operativen Werkzeuge. Es gehört zur Ironie, dass eben jene Kultusminister, die in ihrem Land besonders langsam und besonders dilettantisch bei der Bereitstellung von KI sind, am lautesten über Chancengerechtigkeit reden. Der Vorsitzende der ständigen wissenschaftlichen Kommission, Olaf Köller, hat beißend kommentiert: die selbst produzierten KI-Varianten der Länder fühlten sich an, als wären sie „aus der Steinzeit“.

4) Die neue Kultus-Governance klemmt immer noch

Die freche, aber zutreffende Bemerkung Köllers zeigt, wie kaputt die Governance der Kultusminister (immer noch) ist. Die Konferenz hat sich in Bildungsminister-Konferenz umbenannt und viel Gewese darum gemacht, wie viel effizienter und differenzierter sie damit geworden sei. Zum Beispiel müssen jetzt nicht mehr alle Beschlüsse einstimmig fallen. Diese Reform war überfällig, es ist gut, dass sie endlich da ist – aber eine Reorganisation der Abläufe wird dem akuten Bedarf an Regulierung der Sprachmodelle nicht gerecht.

Die Arbeitsebene in den Ministerien hat den Affront gegen die wissenschaftlichen Berater organisiert.

Mit dem KI-Beschluss wird der Blick zudem auf eine meist undurchsichtige Arbeitseinheit der Kulturhoheit der Länder frei: die Macht der Kultusbürokratie. Die Arbeitsebene in den Ministerien hat den Affront gegen die wissenschaftlichen Berater organisiert. Dort wurde durchgesetzt, dass Sprach-KI auch ABC-Schützen beim Schreiben helfen soll. Die Bildungsminister haben diesen Sündenfall mittels eines rhetorischen Feuerwerks versteckt: intelligente tutorielle Systeme, adaptives Lernen, KI-Assistenten, mehr Chancengerechtigkeit, jede denkbare KI-Floskel ließen die Ministerinnen aufsteigen. Aber der wunde Punkt wurde nicht angesprochen: dass Dritt- und Viertklässler künftig Texte mit der KI verfassen können sollen.

Angeblich hat die stolz in Bildungsminister-Konferenz umbenannte KMK das KI-Papier im Plenum noch einmal grundsätzlich diskutiert. Wenn die Minister ihrer Verantwortung wirklich gerecht geworden wären, dann wären sie aus der Abstimmungslogik des Algorithmus vorbereitender Sitzungen ausgestiegen – und hätten den Satz mit K in der Grundschule einfach gelöscht. Die Bildungsminister aber agieren weiter wie Kultusminister. Auf Bildungsminister, die ihrer Verantwortung im Kerngeschäft des Lernens gerecht werden, müssen wir offenbar weiter warten.

5) Der AI-Act ist kein Textbaustein

Eine erhöhte Sensibilität für die pädagogischen Konsequenzen von Sprach-KI im Klassenzimmer wäre übrigens auch gesetzliche Pflicht gewesen. Die Minister haben sich dieser Aufgabe entledigt, in dem sie in ihrem KI-Grundgesetz zwar mehrfach formal auf den AI-Act hinwiesen, seinen Geist aber materiell nicht verstanden haben. KI-Modelle gelten unter bestimmten Kriterien in Schulen als Hochrisikosysteme. Zurecht. Wenn automatisiert der weitere Lern- und Lebensweg von Schülerinnen durch KI bestimmt wird; wenn Auf- und Abstiege im komplexesten Schulsystem der Welt von der Künstlichen Intelligenz reguliert werden; und wenn der Kompetenzerwerb von Schülern durch die KI gestört wird – in all diesen Fällen muss dem Einhalt geboten werden. So steht es im AI-Act, und die Kultusminister hätten dem erstmals Rechnung tragen können. Sie hätten ein Vorbild sein können für die Schulen, die ab Februar 2025 diese Abwägungen vornehmen müssen. Das haben sie verpasst.