Preview des Kommentars für den Deutschlandfunk, morgen, Sonntag, 19.2.12, 6:05 Uhr
  

Das Urteil über die Professorengehälter ist ein Selbstbedienungsurteil

VON CHRISTIAN FÜLLER

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat gesprochen: Deutsche Professoren verdienen zu wenig. Ausgerechnet.

Die Hochschullehrer müssten, so sagen es die Richter, entweder ein amtsangemessenes Grundgehalt bekommen.

Oder ihre Leistungsbezüge müssen „für jeden Amtsträger zugänglich und hinreichend verstetigt“ sein. So lautet der Originalton aus Karlsruhe mit dem Aktzeichen „2 BvL 4/10“.

Man muss sich solche Sätze auf der Zunge zergehen lassen, um ihren – pardon – irrwitzigen Gehalt auskosten zu können: Leistungszulagen für Professoren müssen sicher und stetig sein – das heißt, sie sollen also gar nicht für Leistung, sondern für Anwesenheit gezahlt werden!

Das Urteil ist ein Privilegienurteil. Professoren aus Karlsruhe – fast alle Verfassungsrichter gehören diesem Stand an – verteilen an die anderen Professoren im Land Vergünstigungen.

Amtsangemessene Bezüge Lebenslange Alimentation?

Was muss eigentlich ein Hartz-IV Empfänger denken, der seit Jahren auf
sein Existenzminimum und die Erhöhung der viel zu niedrigen Kinderzuschüsse wartet?

Was sagt der deutsche Normalbürger, dem die Steuerprogression den Gehaltsstreifen in der Mitte zerreißt?

(…)

Die Alimentation setzt ja voraus, dass der Staat nicht pleite gehen kann. Wir müssen aber miterleben, dass Griechenland de facto pleite ist, und Portugal auch, und womöglich Italien. Während also die Staaten wie Dominosteine fallen, und deutsche und europäische Sparkommissare in Athen die Entlassung von Tausenden Beamten durchsetzen, in dieser Zeit kramen die Verfassungsrichter preußische Prinzipien aus der Gruft – und verteilen Sonderrechte an deutsche Professoren.

(…)

Das Urteil stammt aus einer anderen Zeit. Es trägt ein Aktenzeichen – vielleicht ist das das Problem.