Bundesgeld ginge über Artikel 91b für Hochschulen…
Beim Verbot für Bildungshilfen des Bundes an die Länder gibt es nun doch keine Bewegung. Die Union hat heute zwar in den Verhandlungen der AG Bildung eine deutlich weiter gehende Fassung für den Artikel 91b des Grundgesetzes vorgeschlagen.Damit wären dauerhafte Bundeshilfen für die Hochschulen möglich gewesen.
… aber für Schulen nicht
Dennoch lehnten die SPD-Unterhändler um Doris Ahnen das Angebot ab. Wenn der Bereich Schule nicht in den 91b einbezogen werde oder in einem neuen Artikel 104c stehe, gebe es keine Einigungsmöglichkeit mit der SPD. Am vergangenen Freitag hatte ein Verhandler der SPD Pisaversteher für die Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gesagt: „Wenn der Einstieg in das Ganztagsschulprogramm nur groß und dauerhaft genug ist, würden wir da mitmachen“. Will sagen: Dann verzichte die SPD auf eine grundgesetzliche Festschreibung von Bundeshilfen für Schulen. In dieser Richtung äußerte sich auch der Präsident der Kultusministerkonferenz, Stephan Dogerloh bei SPON (siehe am Ende des Texts Dogerlohs Zitat)
- Am Montag (10.11.) gab es große Verärgerung unter den SPD-TeilnehmerInnen über die Verhandlungsführerin der CDU, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, weil diese sagte: die SPD nehme die Hochschulen in Geiselhaft, um Verbesserungen bei Schulen zu erreichen. „Das geht zu weit, so lassen wir uns nicht behandeln“, sagten sozialdemokratische Teilnehmer der Runde.
Großes Angebot
Die Union hatte am Sonntag abend und am Montag früh einerseits ein weit reichendes Angebot gemacht. Sie erwogen beim Artikel 91b, der es dem Bund in bestimmten Fällen erlaubt, Hochschulen zu fördern, eine Formel für eine Grundgesetzänderung, die eine verlässliche und dauerhafte Mitfinanzierung aller Hochschulen ermöglicht hätte.
- (Bisher heißt es im Grundgesetz in Art 91b (alt), „Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von: … (2) Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“. Hier hätte es laut CDU/CSU künftig heißen können: Vorhaben von Forschung und Lehre. CSU-Abgeordnete sagten, für sie sei das eigentlich schon ein Schritt zu weit, sie hätten es aber mitgetragen.)
Rückzieher, Kehrtwende, Wahlversprechen?
Andererseits macht die Union bei den Schulen einen weiten Schritt zurück. Auf die Frage, wie die Union denn ein neues Ganztagsschulprogramm ohne Verfassungsänderung machen wolle, gab Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) beinahe barsch zurück, ein solches Programm sei von der Union nicht geplant oder gewollt gewesen. „Es gibt kein Ganztagsschulprogramm. Das kann es gar nicht geben“, sagte Wanka. Da hat sie sich wohl selbst und ihrer CDU/CSU in den letzten Monaten nicht zugehört. Sie und die Union sagten es hier hier und hier, dass sie bereit seien, den Schulen bei der Ganztagsbetreuung zu helfen. Selbst Kanzlerin Merkel hatte im August der Mittelbayerischen Zeitung gesagt:
„Ich sehe auch noch weitere Kooperationsmöglichkeiten, zum Beispiel bei der Ganztagsbetreuung an Schulen, die in den nächsten Jahren erheblich ausgeweitet werden muss.“
Wanka sagte nun: Damit habe die Kanzlerin nicht Schulen gemeint.
So was nennt man Kehrtwende.
Dennoch wird das am Ende die Kompromisslinie sein: Die SPD stimmt dem 91b zu – und bekommt dafür ein Ganztagsschulprogramm mit Elementen von Inklusion und Integration. Dies aber ohne grundgesetzliche Verankerung. Das Kooperationsverbot fällt damit nur halb: für die Hochschulen. Und wird für die Ganztagsschulen halb illegal umgangen.
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KMK-Chef: Stephan Dogerloh:
„Entweder müssen wir dazu das Kooperationsverbot im Grundgesetz aufheben, oder wir bekommen das unterhalb einer Grundgesetzänderung hin“, sagte Dogerloh Spiegel Online – und nannte die Kompromisslinie: „Es ist nur folgerichtig, wenn sich der Bund finanziell an Verpflichtungen beteiligte, die er selbst eingegangen ist, etwa durch die Inklusion behinderter Schüler in die Regelschulen laut Uno-Konvention. Auf den Kosten für barrierefreie Schulen oder die Ganztagsbetreuung bleiben jedoch Länder und Kommunen sitzen.“