Die letzte Schlacht hat begonnen: Gericht muss Autorität des Schulbuchs künstlich stärken
In Berlin wollte der Vater eines Schülers per Gericht ein Geschichtsbuch aus dem Verkehr ziehen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage zurück. In Anlehnung an meinen Kommentar für RBB-Kulturradio
Im Namen des Volkes bleibt das Schulbuch das Maß aller Dinge für den Unterricht. So will es das Berliner Verwaltungsgericht. Und so soll es sein: nicht die Eltern oder die Schüler, ja nicht einmal die Lehrer geben den Inhalt einer Unterrichtsstunde vor. Sondern es ist das Schulbuch, das von Verlagen herausgegeben und von Schulbeamten geprüft wird. Das entschied das Gericht, indem es die Klage eines Vaters zurückwies, der ein Geschichtsbuch seines Sohnes nicht akzeptieren wollte.
Die Entscheidung ist aus zwei Gründen fragwürdig.
Erstens sind die Begriffe, die in dem beklagten Cornelsen-Geschichtsbuch Verwendung finden, in der Tat nicht korrekt. Die Befreiung Europas von der Naziherrschaft durch die Landung us-amerikanischer und anderer Truppen in der Normandie, sie heißt dort eben nicht Befreiung, sondern Invasion. Dieser Terminus wird in der Regel dafür genutzt, wenn fremde Mächte das Territorium eines Staates angreifen. Das war 1944 sicher nicht der Fall – die Truppen kamen, um Wehrmacht und Nazis aus Frankreich zu vertreiben, um wieder eine Demokratie möglich zu machen.
Vor allem aber ist ein Zweites an dem Richterspruch wichtig und interessant: Der Beschluss wird das Schulbuch nicht retten. Die Definitionsmacht des Staats darüber, was in der Schule gelernt wird, schrumpft dramatisch. Lehrer kopieren sich ihren Unterricht nicht mehr zusammen, sie googeln sich ihre Lehrinhalte zunehmend aus dem Internet. Sie surfen zum Beispiel zur Plattform für offenen Geschichtsunterricht, wo es exzellente didaktische Materialien gibt. Die Seite heißt kurz „Se-Gu“, was so viel heißt wie „selbstgesteuerter Geschichts-Unterricht“. Dort ist das, was der Vater eines 17jährigen Schülers tat, nicht verboten, sondern erwünscht! Bei segu-Geschichte könnte er das Arbeitsblatt „Normandie 1944“ herunterladen, neu beschriften – und wieder hochladen. Diese neue Lernphilosophie heißt nicht mehr „Order von oben“, sondern auf Neudeutsch „copy, remix and share“. Sie macht uns alle zu Teilgebern. Und das ist, ob wir das gut finden oder nicht, in vielen Lebensbereichen die Zukunft.
Freilich könnte es sein, dass der Prozeß sich in Wahrheit gar nicht um die Invasion und amerikanische Truppe drehte, sondern um etwas ganz anderes. Der Autor des inkriminierten Geschichtsbuchs heißt nämlich Robert Rauh. Das ist jener umtriebige Geschichtslehrer, der den Berliner Senat mit einer Initiative nach der anderen peinigt. Hier kann man wirklich von Invasion sprechen: Rauh war der Berliner Lehrer des Jahres 2013. Diese Popularität hat er genutzt, um gegen den neuen Lehrplan zu opponieren, die Einstellung von mehr Lehrern erzwingen zu wollen (Bildet Berlin gescheitert) und und und. Leicht möglich also, dass der Kläger Robert Rauh eins auswischen wollte. Mit einer Klage gegen dessen Invasionen.
der vater d. geklagt hat bin ich
ich habe nicht gegen d. reform wille von R Rauh (kenne ich nicht)
d. lehrer preiss 2013 hat mich sehr amusiert ein seite andere seite „kampfen“ gegen so ein muss sich lohnen